Urteil zur Sterbehilfe
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch das erst 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, begründet das Gericht sein Urteil. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)
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